Ein eigens entwickeltes Schnellöffnungsventil garantiert Systemsicherheit für Jahrzehnte!
Löschanlagen

Anlagentechnik
Je nach Beschaffenheit des zu schützenden Objektes kommt das jeweils dafür am besten geeignete Löschmittel zum Einsatz. Die Gaslöschanlage wird entsprechend den spezifischen Anforderungen entweder als Einzelanlage oder als Mehrbereichs-Löschanlage mit Bereichsventilen ausgeführt. In manchen Fällen ist aufgrund behördlicher Vorschriften eine hundertprozentige Löschmittelreserve vorzusehen. Die Anzahl der erforderlichen Löschmittelbehälter richtet sich nach dem zu schützenden Volumen und wird anhand der einschlägigen Normen und Richtlinien berechnet.
Die Löschmittelbevorratung erfolgt in Hochdruck-Stahlflaschen, in denen das Löschmittel als komprimiertes Gas unter Druck gelagert wird. Dafür stehen verschieden große Behälter zur Verfügung. Von den Löschmittelbehältern führt eine Rohrleitung an die Decke und in den Doppelboden des Löschbereiches, wo das Löschmittel im Brandfall über entsprechende Düsen im Raum verteilt wird.

Die Kontrolle der Füllmenge wird je nach Löschgas über eine Waage oder ein Kontaktmanometer gewährleistet. Ein Verlust von Löschmittel in einem der Behälter wird automatisch an der Löschmittelsteuerzentrale als Störung angezeigt.
Aufgrund ihrer Ungefährlichkeit für Personen können jene Löschmittelbehälter, die mit TRIGON oder FEMEX befüllt sind, im Löschbereich selbst installiert werden. Für Stickstoff, CO2 und andere Inertgase ist ein eigener Löschmittel-Lagerraum erforderlich. Für diese Löschmittel müssen spezielle Warneinrichtungen und Stopptaster vorgesehen werden.
Um den im Falle einer Löschmittelflutung entstehenden Überdruck abzuleiten, wird von den Prüfstellen der Einbau einer Druckentlastungsklappe gefordert. Diese sind mit einem Pneumatikantrieb ausgestattet und in EI90 ausgeführt. Das Öffnen der Druckentlastungsklappe erfolgt direkt über die Gaslöschanlage, benötigt also keinen Stromanschluss. Somit ist auch bei Stromausfall die Sicherheit gegeben. Das Schließen der Druckentlastungsklappe erfolgt automatisch über eine eingebaute Rückstellfeder.
Die Branderkennung im Löschbereich erfolgt entweder durch eine eigene Löschsteuerzentrale oder über eine dafür geeignete Brandmeldeanlage. In jedem Fall ist die erforderliche Anzahl an Brandmeldern für eine automatische Auslösung sowie Druckknopfmeldern für die händische Auslösung der Löschanlage vorzusehen. Wird die Löschanlage ausschließlich über eine Brandfrühesterkennung ausgelöst, ist diese in doppelter Ausführung zu installieren, da ansonsten bei Defekt/Ausfall eines Geräts keine Löschung erfolgt.
